Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Alle weiteren Regelungen, die mit diesem Gesetz verbunden sind, kannst du unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html nachlesen.