Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden die Aufnahmevoraussetzungen an der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen wie folgt erweitert:
Fachrichtung Heilerziehungspflege:
Abschluss der Fachoberschule oder die allgemeine Hochschulreife (Abitur) sowie zusätzlich eine sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit (Praktikum) im Umfang von mindestens sechs Wochen.