Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden die Aufnahmevoraussetzungen an der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen wie folgt erweitert:
Für die Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieher):
Abschluss der Fachoberschule oder die allgemeine Hochschulreife (Abitur) sowie zusätzlich eine sozialpädagogische Tätigkeit (Praktikum) von mindestens sechs Wochen.