Anerkennung in der Pflege
Du möchtest in Deutschland in der Pflege arbeiten, hast deinen Berufsabschluss aber in einem anderen Land gemacht? Da die Inhalte der Berufsausbildung international sehr unterschiedlich sein können, muss deine Ausbildung in Deutschland anerkannt werden.
Sollten wesentliche Unterschiede deiner Ausbildung gegenüber einer deutschen Ausbildung festgestellt werden („Defizitbescheid“), kannst du dieses Defizit mit einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung ausgleichen. In einem Beratungsgespräch erhältst du alle wichtigen Informationen über das Verfahren, den Kurs und die Prüfung. Im Gespräch wird geklärt, ob ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung besser für dich geeignet ist.
Hier kannst du den Beruf Anerkennung in der Pflege erlernen
Die wichtigsten Informationen
Ziele
- Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung
- Ausgleich theoretischer Defizite
- Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
Zielgruppe
Dieser Vorbereitungskurs bereitet auf das Anerkennungsverfahren in der Pflege vor. Der Kurs ist geeignet für Personen, die eine Kenntnisprüfung oder Eignungsprüfung ablegen, oder einen Anpassungslehrgang absolvieren müssen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erhältst du eine Zusage zur Teilnahme an diesem Vorbereitungskurs. Voraussetzung für die Aufnahme in den Kurs ist die Sprachprüfung B2 Deutsch.
Voraussetzungen
- Bescheid der zuständigen Behörde
B2-Deutsch-Zertifikat
Gebühren
Anmeldegebühr € 100
Theorieunterricht € 1.500,00 und Prüfungsgebühr € 950,00
(Gebühren, sowie Fahrt- und Übernachtungskosten können durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % erstattet werden).
Lehrgangsinhalte
- Fachbezogener Deutschunterricht
- Berufskunde
- Hygiene
- Prophylaxen
- Pflegetechniken
- Pflegeprozesse und Pflegedokumentation
- Pflegekonzept
- Nationale Expertenstandards
- Qualitätssicherung-und -entwicklung
- Beratung und Anleitung
- Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen
- Krankheitslehre
- Fallorientierte Prüfungsaufgaben
Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein
Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (nach SGB II bzw. III), aber auch über Rentenversicherungsträger und BFD möglich.
Bitte erkundige dich bei deinem Fallmanager nach deinen persönlichen Fördermöglichkeiten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, werden die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten übernommen.
Weitere Berufe, die du an unseren Schulen erlernen kannst
Pflege
Therapie
Sozialwesen