Physiotherapie Anerkennung Deutschland
Du möchtest in Deutschland in der Physiotherapie arbeiten, hast deinen Berufsabschluss aber in einem anderen Land gemacht? Da die Inhalte der Berufsausbildung international sehr unterschiedlich sein können, muss deine Ausbildung in Deutschland anerkannt werden.
Sollten wesentliche Unterschiede deiner Ausbildung gegenüber einer deutschen Ausbildung festgestellt werden, kannst du diese Unterschiede mit einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung ausgleichen. In einem Beratungsgespräch erhältst du alle wichtigen Informationen über das Verfahren, den Kurs und die Prüfung. Im Gespräch wird geklärt, ob ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung besser für dich geeignet ist.
Die wichtigsten Informationen
Ziele
- Erfolgreiche Kenntnis- oder Eignungsprüfung oder
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Anpassungslehrgang, um die im Feststellungsbescheid geforderten Inhalte auszugleichen
- Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
Zielgruppe
Die Anerkennungsqualifizierung ist geeignet für alle Personen mit ausländischem Berufsabschluss im Bereich Physiotherapie, die als Fachkraft in diesem Beruf in ganz Deutschland arbeiten wollen und die dafür eine Kenntnisprüfung oder Eignungsprüfung ablegen, oder einen Anpassungslehrgang absolvieren müssen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erhältst du eine Zusage zur Teilnahme.
Voraussetzungen
- Feststellungsbescheid
- B2-Sprachniveau erreicht oder fast erreicht
- Vorgespräch und Entscheidung für die Kenntnis-/Eignungsprüfung oder den Anpassungslehrgang
Gebühren
Theorieunterricht und Prüfungsgebühr je nach vorgegebenem Prüfungsaufwand durch die Regierungsbehörde (Gebühren, sowie Fahrt- und Übernachtungskosten können durch die Bundesagentur für Arbeit zu 100 % erstattet werden).
Lehrgangsinhalte
- Je nach individuellem Feststellungsbescheid beinhaltet ein Anpassungslehrgang z.B.:
- Anatomie, Physiologie
- Krankheitslehre
- Befund- und Untersuchungstechniken
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Massagetherapie
- Bewegungslehre
- physiotherapeutische Behandlungstechniken
Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein
Die Förderung ist über einen Bildungsgutschein des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit (nach SGB II bzw. III), aber auch über den Arbeitgeber möglich.
Bitte erkundige dich bei deinem Berater oder deinem Arbeitgeber nach deinen persönlichen Fördermöglichkeiten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, werden die Lehrgangsgebühren sowie eventuell weitere Kosten übernommen.
Weitere Berufe, die du an unseren Schulen erlernen kannst
Pflege
Therapie
Sozialwesen