Als Steuerfachangestellte/-r bist du bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern angestellt. Dabei unterstützt du den Kanzleiinhaber bei der steuerlichen Beratung von Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen. Du erstellst Finanzbuchführungen, bereitest Jahresabschlüsse vor, erledigst die Lohnabrechnung, bearbeitest Steuererklärungen und prüfst Steuerbescheide. Außerdem erklärst du Mandanten rechtliche Bestimmungen und assistiert dem Steuerberater beim Vertreten seiner Mandanten beim Finanzamt und bei Betriebsprüfungen.
Als Steuerfachangestellte/-r hast du einen interessanten, anspruchsvollen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Auf Grund der häufigen Änderungen im Steuerrecht ist dein Arbeitsplatz sicher. Deine Karrierechancen sind sehr gut, denn du kannst dich zum Bilanzbuchhalter, Fachwirt Lohn und Gehalt, Steuerfachwirt und sogar zum Steuerberater weiterbilden lassen.
Um für die Umschulung zugelassen zu werden, benötigst du mindestens:
Zusätzlich in Sachsen:
Über die Zulassung zur Umschulung und zur Prüfung entscheidet die Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes.
Weitere spezifische Zugangsvoraussetzungen erfährst du im Vorstellungsgespräch.
Der Schwerpunkt deiner Ausbildung liegt in der Steuer- und Wirtschaftslehre. Die Umschulung schließt mit der Prüfung vor der Steuerberaterkammer (StBK) ab. Praxis und Theorie werden in deiner Ausbildung je zur Hälfte gelehrt. Die Umschulung dauert in Sachsen 24 Monate und in Bayern 22 Monate. Dein Unterricht findet Montag bis Freitag von 08:00 – 15:00 Uhr statt.
Inhalte des Unterrichts:
Allgemeine Wirtschaftslehre
Steuerlehre
Rechnungswesen mit Datenverarbeitung (DV)
Deutsch/Schriftverkehr
Repetitorium und Klausuren
Wir haben eine sehr hohe Besteherquote in der Prüfung: In der Vergangenheit hatten wir Jahrgänge, in den 100% unserer Teilnehmer aller Standorte die Abschlussprüfung bestanden haben!
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
Weitere spezifische Zugangsvoraussetzungen erfährst du im Vorstellungsgespräch.
Lege deiner Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei oder bewerbe dich direkt online.
Die Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes entscheidet nach der Prüfung deiner Unterlagen über deine Zulassung zur Umschulung
Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters (nach SGB II bzw. III), aber auch über Rentenversicherungsträger und BFD möglich.
Bitte erkundige dich bei deinem Fallmanager nach deinen persönlichen Fördermöglichkeiten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, werden die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten übernommen.
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