Gebühr ab:
Auf Anfrage
Zielgruppe:
Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachkräfte
Mit zwei Beschlüssen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2016 und 2017 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Patientenverfügungen drastisch erhöht. Damit einhergehend sind nach offiziellen Schätzungen mehrere zehntausend Patientenverfügungen unwirksam geworden, weil sie den gesteigerten Anforderungen nicht mehr entsprechen und die Verfügenden auf Grund altersbedingter Erkrankungen diese nicht mehr aktualisieren können.
Außerdem besteht in der Praxis immer wieder das Problem des Umgangs mit Patientenverfügungen. In der Patientenverfügung werden Festlegungen getroffen für einen Fall, der nicht unmittelbar bevorsteht. Das pauschale Unterlassen einer Reanimation auf Grundlage einer Patientenverfügung in einer konkreten Situation kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In derartigen Situationen helfen in der Praxis weitestgehend unbekannte DNR-Anordnungen. Diese sind das fehlende Bindeglied zwischen einer Patientenverfügung und der konkret vorliegenden Situation.
Letztendlich wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein medizinischer Behandlungsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich zulässig ist und welche Formen der Sterbehilfe und des assistierten Suizides strafbar oder legitim sind.
Für zahlreiche unserer Seminare stehen dir viele Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Dazu gehören:
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