Gebühr ab:
Auf Anfrage
Zielgruppe:
Pflegedienstleitung, Heimleitung, Inhaber und Geschäftsführer von Pflegeeinrichtungen
Ab 1. Juli 2023 gelten bundeseinheitliche Personalanhaltswerte. Diese lösen die bisherigen Personalschlüssel ab, es wird ein neues Personalbemessungsverfahren mittels Personalanhaltswerten zu Grunde gelegt. Dementsprechend gliedern sich die Anhaltswerte zukünftig in Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung, in Personalhilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und Pflegefachkräfte. Diese Anhaltswerte führen zu einem Mehrbedarf an Pflegekräften und zu einem Ausbildungsbedarf für Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung. Gleichzeitig erfolgt eine Absenkung der Fachkraftquote auf 45,07%. Worauf du bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz achten musst, wird dir im Zuge dieser Schulung praxisnah vermittelt.
Im Rahmen der Fortbildung erwarten dich folgende Inhalte:
Für zahlreiche unserer Seminare stehen dir viele Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören:
Wenn Sie zustimmen, verwenden wir an mehreren Stellen Cookies und binden externe Dienste und Medien ein. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte wählen Sie nachfolgend, welche Cookies gesetzt und welche externen Ressourcen geladen werden dürfen. Bestätigen Sie dies durch "Speichern" oder akzeptieren Sie alle durch "Alle akzeptieren":
Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.