Gebühr ab:
Auf Anfrage
Zielgruppe:
Pflegedienstleitung, Heimleitung, Inhaber und Geschäftsführer von Pflegeeinrichtungen
Zum 1. September 2022 tritt eine neue Regelung in Kraft, welche besagt, dass Pflegeunternehmen ab dem 1. September 2022 keinen Versorgungsvertrag mehr erhalten bzw. die erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen dürfen, wenn sie ihre Mitarbeitenden untertariflich vergüten. Diese Fortbildung zeigt dir auf, wie du die Vorgaben des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) umsetzt und in deinem nicht tarifgebundenen Unternehmen ein entsprechendes Entlohnungssystems mit Stufenregelung entwickelst.
Folgende Inhalte erwarten dich im Rahmen der Schulung:
Für zahlreiche unserer Seminare stehen dir viele Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören:
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