Als Krankenpflegehelfer/-in betreust und pflegst du alte oder kranke Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Du unterstützt Pflegefachkräfte bei der professionellen Pflege, kümmerst dich ums Essen und bist für Sauberkeit und Hygiene zuständig. Außerdem setzt du einfache ärztliche Anordnungen um und kontrollierst Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung deiner Pflegebedürftigen oder begleitest sie zu Untersuchungen.
Um die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, solltest du hilfsbereit, zuverlässig und sorgfältig sein. Wenn du einen Hauptschulabschluss hast, kannst du die Ausbildung direkt beginnen.
Du arbeitest bereits lange ungelernt in der Pflege oder hast eine Pflegefachausbildung nicht beendet? Dann kannst du deine Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/-in auf Antrag verkürzen.
Der Abschluss als Krankenpflegehelfer/-in ermöglicht dir, eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann (auf Antrag auch verkürzt) zu beginnen.
Weitere spezifische Zugangsvoraussetzungen erfährst du im Vorstellungsgespräch.
Die in der Regel zweijährige Ausbildung ist in Lernfelder gegliedert. In der Ausbildung wechseln sich Blöcke mit theoretischem Unterricht in der Schule mit Praktika in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen ab.
Wenn Du noch mehr über die Wege zum Berufsabschluss Krankenpflegehelfer/-in wissen möchtest, dann lade Dir hier eine Übersicht dazu herunter.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
Weitere spezifische Zugangsvoraussetzungen erfährst du im Vorstellungsgespräch.
Bitte leg deiner Bewerbung einen frankierten Rückumschlag bei, falls du dich postalisch bewirbst. Du kannst dich aber auch direkt online über unser Bewerbungsformular bewerben.
Nach der bestandenen schriftlichen und praktischen Prüfung darfst du dich "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin" bzw. "Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer" nennen.
Wenn dein Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Pflegefachhilfe einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 hat, bekommst du den mittleren Schulabschluss zuerkannt!
Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters (nach SGB II bzw. III), Rentenversicherungsträgern und BfD.
Die Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Förderung nach SGB III. Bitte erkundige dich bei deinem Fallmanager nach deinen persönlichen Fördermöglichkeiten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten.
Die letzten Änderungen des BAföGs haben zahlreiche Verbesserungen gebracht: Es gibt mehr Förderungsberechtigte und höhere Förderungsbeträge. Wende dich bitte an dein Amt für Ausbildungsförderung. Die Standorte aller Ämter findest du unter www.das-neue-bafoeg.de
Zudem informieren wir dich im Vorstellungsgespräch bezüglich der Möglichkeit kommunaler Fahrtkostenrückerstattung, Stipendiumsangeboten und offene Stellenangebote bei unseren Kooperationspartnern.
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