Als Krankenpflegehelfer/-in betreust und pflegst du alte oder kranke Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Du unterstützt Pflegefachkräfte bei der professionellen Pflege, kümmerst dich ums Essen und bist für Sauberkeit und Hygiene zuständig. Außerdem setzt du einfache ärztliche Anordnungen um und kontrollierst Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung deiner Pflegebedürftigen oder begleitest sie zu Untersuchungen.
Um die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, solltest du hilfsbereit, zuverlässig und sorgfältig sein. Wenn dir die Betreuung und Pflege kranker Menschen, alter Menschen oder Menschen mit Behinderung Freude macht, dann besitzt du die wichtigsten Eigenschaften für diesen Beruf.
Weitere formale Voraussetzungen für die Ausbildung sind:
Über die Möglichkeiten vorhandene Ausbildungen bzw. Teil-Ausbildungen anzurechnen und damit die Ausbildung zu verkürzen, informieren wir dich gern bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch!
Die in der Regel zweijährige Ausbildung ist in Lernfelder gegliedert. In der Ausbildung wechseln sich Blöcke mit theoretischem Unterricht in der Schule mit Praktika in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen ab.
Wenn Du noch mehr über die Wege zum Berufsabschluss Krankenpflegehelfer/-in wissen möchtest, dann lade Dir hier eine Übersicht dazu herunter.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
Weitere spezifische Zugangsvoraussetzungen erfährst du im Vorstellungsgespräch.
Bitte leg deiner Bewerbung einen frankierten Rückumschlag bei, falls du dich postalisch bewirbst. Du kannst dich aber auch direkt online über unser Bewerbungsformular bewerben.
Nach der bestandenen schriftlichen und praktischen Prüfung darfst du dich "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin" bzw. "Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer" nennen.
Wenn dein Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Pflegefachhilfe einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 hat, bekommst du den mittleren Schulabschluss zuerkannt!
Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters (nach SGB II bzw. III), aber auch über Rentenversicherungsträger und BFD möglich.
Bitte erkundige dich bei deinem Fallmanager nach deinen persönlichen Fördermöglichkeiten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, werden die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten übernommen.
Die letzten Änderungen des BAföGs haben zahlreiche Verbesserungen gebracht: Es gibt mehr Förderungsberechtigte und höhere Förderungsbeträge. Wende dich bitte an dein Amt für Ausbildungsförderung. Die Standorte aller Ämter findest du unter www.das-neue-bafoeg.de
Zudem informieren wir dich im Vorstellungsgespräch bezüglich der Möglichkeit kommunaler Fahrtkostenrückerstattung, Stipendiumsangeboten und offene Stellenangebote bei unseren Kooperationspartnern.
Seit Herbst 2024 vergibt die Hanns-Seidel-Stiftung erstmalig auch Stipendien für Auszubildende. Wenn du in deinem Ausbildungsberuf überdurchschnittliche Leistungen zeigst und dich gesellschaftlich engagierst, kannst du dich bewerben. Informiere dich unter:
https://www.hss.de/stipendium/foerderung/foerderung-auszubildender/
Geringqualifizierte Beschäftigte, ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen können gefördert werden: Dein Arbeitgeber muss dich für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Dazu muss sich dein Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit nach individuellen Fördermöglichkeiten erkundigen.
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