Als Pflegefachhelfer/-in in der Altenpflege betreust und begleitest du alte Menschen in ihrem täglichen Leben. Du unterstützt dabei Pflegefachkräfte bei der professionellen Pflege und assistierst bei therapeutischen Maßnahmen. Dein Aufgabengebiet umfasst vom Spazieren gehen über das Anziehen und Essen ausgeben alles was die Versorgung alter Menschen betrifft.
Die Berufsausbildung als Pflegefachhelfer/-in bietet dir einen guten Einstieg in alle Berufe der Pflegebranche. Durch die steigende Lebenserwartung hast du im Pflegebereich tolle Zukunftsaussichten.
Du kannst als Pflegefachhelfer/-in in stationären Pflegeeinrichtungen, im ambulanten Pflegebereich sowie in der Kurzzeit- und Tagespflege arbeiten.
Wenn du verantwortungsbewusst, kreativ und sozial eingestellt bist, eignest du dich hervorragend für einen Beruf in der Pflege.
Weitere spezifische Zugangsvoraussetzungen erfährst du im Vorstellungsgespräch.
Theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule
Praktische Einsätze
Die praktische Ausbildung findet in einer Einrichtung der Altenhilfe in enger Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und Schule statt. Dort erlernst du die verschiedenen Fähigkeiten, die für die jeweiligen Tätigkeiten und Aufgaben in der Altenpflege wichtig sind.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
Weitere spezifische Zugangsvoraussetzungen erfährst du im Vorstellungsgespräch.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Ausbildung bekommst du ein Zeugnis der Berufsfachschule und erhältst durch die Regierung von Schwaben/Oberbayern die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Pflegefachhelferin (Altenpflege)" bzw. "Staatlich anerkannter Pflegefachhelfer (Altenpflege)".
Durch deinen Ausbildungsbetrieb erhältst du eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese kann sich von Träger zu Träger unterscheiden. Der genannte Betrag ist daher lediglich als Richtwert zu verstehen und basiert auf unseren Erfahrungswerten.
Die letzten Änderungen des BAföGs haben zahlreiche Verbesserungen gebracht: Es gibt mehr Förderungsberechtigte und höhere Förderungsbeträge. Wende dich bitte an dein Amt für Ausbildungsförderung. Die Standorte aller Ämter findest du unter www.das-neue-bafoeg.de
Zudem informieren wir dich im Vorstellungsgespräch bezüglich der Möglichkeit kommunaler Fahrtkostenrückerstattung, Stipendiumsangeboten und offene Stellenangebote bei unseren Kooperationspartnern.
Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters (nach SGB II bzw. III), aber auch über Rentenversicherungsträger und BFD möglich.
Bitte erkundige dich bei deinem Fallmanager nach deinen persönlichen Fördermöglichkeiten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, werden die Lehrgangsgebühren und eventuell weitere Kosten übernommen.
Seit Herbst 2024 vergibt die Hanns-Seidel-Stiftung erstmalig auch Stipendien für Auszubildende. Wenn du in deinem Ausbildungsberuf überdurchschnittliche Leistungen zeigst und dich gesellschaftlich engagierst, kannst du dich bewerben. Informiere dich unter:
https://www.hss.de/stipendium/foerderung/foerderung-auszubildender/
Geringqualifizierte Beschäftigte, ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen können gefördert werden: Dein Arbeitgeber muss dich für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Dazu muss sich dein Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit nach individuellen Fördermöglichkeiten erkundigen.
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